Honorar
Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.
(Wilhelm Busch)
Hinsichtlich der Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Das Thema Honorar wird jedoch oft gar nicht angesprochen, was zu Unsicherheiten und Überraschungen führen kann. Ich kläre im Vorhinein mit Ihnen ab, ob meine Leistungen nach Tarif, als Pauschale oder nach Stundensatz abgerechnet werden, sodass die Kosten für Sie transparent bleiben. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die einzelnen Abrechnungsformen:
Pauschale
Bei einigen Angelegenheiten kann der erforderliche Aufwand bereits im Vorhinein gut abgeschätzt werden. Hier kann sowohl der Leistungsumfang als auch ein fixes Pauschalhonorar festgelegt werden, sodass Ihnen die Höhe der Kosten von Anfang an bekannt ist.
Zeithonorar
Hier wird dem Honorar ein individueller Stundensatz zugrunde gelegt und der tatsächlich geleistete Zeitaufwand abgerechnet. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der einzelnen erbrachten Leistungen.
Tarif
Bei der Honorarabrechnung nach Tarif werden die erbrachten Leistungen auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetztes (RATG), der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) bzw. des Notariatstarifgesetzes (NTG) abgerechnet. Die vorgegebenen Tarifansätze sind je nach Streitwert bzw. Bemessungsgrundlage unterschiedlich hoch.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten Ihrer Rechtssache von der Versicherung übernommen werden. Gerne setze ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und kläre ab, ob Versicherungsschutz in Ihrer Angelegenheit besteht.